Erlaubt ist das Fischen mit der Spinnrute von 16.03.-15.09. mit künstlichem Köder (Blinker, Spinner, Wobbler sowie toten Köderfisch am System) sowie das Fischen mit der Fliegenrute von 16.03.-31.12.
Das Huchenfischen ist von 01.11.-15.02. auch mit der Spinnrute bei einer Ködergröße von mindestens 10 cm erlaubt.
Verboten ist das Verwenden sämtlicher natürlicher Köder wie Würmer, Maden, Käse usw.
Pro Angeltag dürfen 3 Fische, davon nur 1 Äsche entnommen werden.